Noch nie waren die Förderungen so interessant! - Nutzen Sie jetzt die günstigen Förderungen durch die KFW-Förderbank und die Steuererstattungsmöglichkeiten!
KFW-Förderung
Neubau:
Beim Bau eines neuen Hauses fördert die KFW-Bank mit dem Programm 153 "Energieeffizient Bauen"den Neubau eines Energie-Effizienz-Hauses. Erreicht Ihr Niedrigenergiehaus beim Energiebedarf den Standard eines KfW-Effizienzhaus 70, 55 oder 40 oder eines Passivhauses, begünstigt die KFW-Bank Ihren Kredit mit niedrigen Zinsen. Beim KfW-Effizienzhaus 55 oder 40 bzw. beim Passivhaus gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss.
Energetisch Sanieren:
Für die energetische Komplettsanierung können Sie mit attraktiven Förderkrediten oder mit einem Zuschuss rechnen. Ihr Haus muss nach der Sanierung auf dem Niveau eines KfW-Effizienzhauses sein. Die KFW-Bank fördert mit den Programmen "Energieeffizient Sanieren - Zuschuss" (430) und "Energieeffizient Sanieren – Kredit " (151) die Sanierung eines Gebäudes, das vor dem Jahr 1995 gebaut wurde.
Altersgerecht umbauen, Barrieren beseitigen:
Den Umbau Ihrer Wohnimmobilie für altersgerechte Nutzung können Sie ebenfalls mit Förderprogrammen finanzieren. Barrieren abzubauen verbessert in jedem Fall die Wohnqualität. Die Bausteine werden einzeln oder in Kombination gefördert. Zum Beispiel macht ein barrierereduziertes Bad nur Sinn, wenn auch die Tür entsprechend verbreitert wird. Die KFW-Bank fördert mit den Programmen "Altersgerecht Umbauen - Zuschuss" (455) und "Altersgerecht Umbauen – Kredit " (155) den altersgerechten Umbau Ihres Wohneigentums.
... und zu Guter Letzt: Qualifizierte Baubegleitung:
Wir empfehlen Ihnen, bei Ihrer energetischen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Er ist in der Lage, die Qualität der Handwerkerleistungen zu beurteilen und notfalls einzugreifen. Nachlässigkeiten und Fehler können später sehr teuer werden oder Sie sparen nicht so viel Energie ein, wie Sie das eigentlich geplant hatten. Mit dem Programm "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" (431) unterstützt Sie die KfW mit einem großzügigen Zuschuss von 50% der Kosten für die Baubegleitung ( max. Zuschuss von 2000,00 Euro) Die Baubegleitung wird bezuschusst, wenn Sie zum KfW-Effizienzhaus sanieren und ab 01.03.2011 auch für Einzelmaßnahmen.
Steuerbonus
Seit dem 1. Januar 2009 können Sie Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen mit einem, noch höheren Steuerbonus als bisher in Höhe von 600 Euro pro Jahr nun mit 1.200 Euro geltend machen.
Rechtsgrundlage: §35a EStG (3) "Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro. 2Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden." Der Betrag kann zu 100'% direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Details dazu finden Sie unter Finanztip oder als PDF-Download.
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